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Wirtschaftsprüfung
vom Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Münchberg und Reichenbach/Vogtland
Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie deren Berufsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser, ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft, denn
- den Anteilseignern der Unternehmen werden geprüfte Jahresabschlüsse als Basis für ihre Investitionsentscheidungen bereitgestellt,
- die Aufsichtsgremien der Unternehmen werden in ihrer Kontrollfunktion unterstützt.
Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen, unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z. B. GmbH, AG, KG), führen wir auch freiwillige Prüfungen, Sonderprüfungen oder Bewertungsaufgaben, durch wie:
- Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen,
- Prüfung bzw. Erstellung von Abschlüssen von Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges,
- Sonderprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen,
- Gründungsprüfung,
- Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung,
- Unternehmensbewertungen nach den anerkannten betriebswirtschaftlichen Regelungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW Sl, Kurzgutachten nach anderen üblichen Verfahren,
- Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf.